Glossar: Datenschutzerklärung
Nicht erst seit Inkrafttreten der DSGVO muss auf einer Website erklärt werden, welche Daten der User zu welchen Zwecken übertragen, gespeichert oder evtl auch an Dritte übertragen werden. dabei müssen sowohl auf der Website verwndete Techniken (wie zB Cookies oder ähnliches) erklärt als auch im weiteren Verlauf einer Zusammenarbeit auftetende Abläufe erläutert werden.
Wir arbeiten ja seit Jahren mit einem Fachanwalt zusammen, der diese Erklärungen für Sie verfassen kann.